Neue Mindestanzahl an Personal für Krankenhausbereiche:

Personaluntergrenzen für Orthopädie, Gynäkologie ,Geburtshilfe, Pädiatrie

Für die Bereiche Orthopädie, Gynäkologie, Geburtshilfe und Teilgebiete der Pädiatrie in Krankenhäusern will das Gesundheitsministerium neue Personaluntergrenzen festlegen!
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➤ Personaluntergrenzen legen fest, wie viele Mitarbeiter auf einer Krankenhausstation während einer Tages- oder Nachtschicht anwesend sein müssen.
➤ Selbstverwaltung aus Krankenhäusern und Krankenkassen konnte sich nicht auf Grenzen einigen.
➤ Ministerium bringt nun eine Regelung per Ersatzvornahme auf den Weg.
➤ ab 01.Januar 2022 sollen die neuen Personaluntergrenzen auf Orthopädie-, Gynäkologie- und Geburtshilfestationen gelten, sowie auf Krankenhausstationen mit allgemeiner, spezieller und neonatologischer Pädiatrie.
➤ Untergrenzen gibt es bereits für 10 Bereiche, z.B. in der Intensivmedizin, auf kardiologischen oder neurologischen Stationen.
➤ Grenzwerte für das Verhältnis zwischen Fach – und Hilfskräften sollen auch festgelegt werden.
➤ geplant ab 01’22:
Pädiatrie: 1 Pflegekraft betreut 6 Patienten am Tag / 14 in der Nacht
Neonantlogie: 1 Pflegekraft betreut 3,5 Patienten am Tag / 5 in der Nacht
Gynäkologie: 1 Pflegekraft betreut 8 Patienten am Tag / 18 in der Nacht.
➤ Festlegung der Personaluntergrenzen erfolgte auf Basis von Daten, die das Ministerium im Januar vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erhielt.

Quelle (n) http://ow.ly/wvEd50GeNAu | http://ow.ly/u4YV50GeNAr

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