➤ Laut Infektionsschutzgesetz bekommen Menschen, die auf behördliche Anweisung in Quarantäne sind und dadurch nicht arbeiten können, somit keinen Lohn erhalten, staatliche Ausgleichszahlungen
➤ Änderung im Gesetz: Ungeimpfte, die eine empfohlene und angebotene Impfung ablehnten, sollen keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Quarantänefall haben
➤ Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon unabhängig
➤ „Genesene und Geimpfte, die aufgrund von Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne müssen, haben ebenfalls weiterhin einen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung.“ (Gesundheitsministerium NRW)
➤ NRW: Regelung in Kraft ab 11.10.2021 / Baden – Württemberg: ab 15.09.2021
➤ Niedersachsen: Prüfung einer Änderung für Mitte Oktober angekündigt
➤ Bayern: Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sprach sich ebenfalls für Neuregelung im Infektionsschutzgesetz aus
Quelle: http://ow.ly/y2MF50G8jDI