Info-Check: Zeitarbeit als Alternative zur Selbstständigkeit

Freiberuflich als Krankenschwester /-Pfleger arbeiten – geht das?

Arbeiten als freiberufliche Gesundheits- und Krankenpflegerin oder als selbstständiger Krankenpfleger ist noch immer ein Traum für manche Pflegefachkräfte. Doch kann man heutzutage als gelernter Krankenpfleger oder als gelernte Krankenschwester noch selbstständig im Krankenhaus oder in Altenheimen seinen Beruf ausüben und auf eigene Rechnung als Honorarkraft arbeiten? Spoiler: leider nicht (mehr)! Wir klären auf und geben Informationen zu möglichen Alternativen.
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Darum interessieren sich Pflegekräfte für die Selbstständigkeit

Uns erreichen bei Tausend Talente häufig Fragen von Gesundheits- und Krankenpflegekräften oder Altenpflegekräften, die Alternativen zum klassischen Job in Festanstellung mit all seinen Vor- aber eben auch Nachteilen suchen.

Fast alle Pflegekräfte kennen Honorarärzte, die in deutschen Krankenhäusern lange Zeit ihren Beruf selbstständig ausüben konnten, sprich: nicht fest angestellt waren, sondern selbst Stundensätze und Arbeitszeiten mit den Häusern verhandelt haben.

Lange Zeit überraschend unbekannt war hingegen, dass es auch Honorar-Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen auf den Stationen gab. Ein Grund mag sein, dass selbstständig tätige Alten- und Krankenpfleger in stationären Einrichtungen nirgends statistisch erfasst wurden.

Die Freiheit entscheiden zu können, wo man als Pflegekraft für welchen Zeitraum und Stundenlohn arbeiten mochte, wurde von Freiberuflern sehr geschätzt. Beispielsweise ließen sich 6 Monate arbeiten und 6 Monate Urlaub am Stück realisieren. In Festanstellung undenkbar, als selbstständige Arbeitskraft stellte dies hingegen kein Problem dar! Auch für manche Studenten war die berufsbegleitende freiberufliche Tätigkeit als Pfleger – etwa nur in besser bezahlten Nacht- oder Feiertagsdiensten – eine willkommene Möglichkeit, bei vergleichsweise wenig Arbeitsstunden Leben, Arbeiten und Studium gut unter einen Hut zu bekommen, ohne auf viel Gehalt verzichten zu müssen.

Wir stellen fest, dass in den letzten 2 Jahren zunehmend mehr Alten- und Krankenpflegekräfte begonnen haben, sich für die Freiberuflichkeit als Alternative zur Festanstellung zu interessieren. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, aber auch allgemeine Tendenzen zu einer ausgeglicheneren Work-Life-Balance, halten wir hier für ursächlich.

Kurz und schmerzlos müssen wir in Gesprächen dann schweren Herzens den gerade begonnenen Traum von der Selbstständigkeit in der Pflege zum Platzen bringen. *Puff*

Gesundheits- und Krankenpflegern, als auch Altenpflegern ist seit Mitte 2019 die Ausübung der Freiberuflichkeit bzw. Selbstständigkeit im klassischen Tätigkeitsfeld (Krankenhaus / Pflegeheim / Altenheim) nicht mehr möglich.

Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht.

Die Gründe für die „Unselbstständigkeit“ von Pflegekräften

Der Sargnagel für die freiberufliche Tätigkeit von examinierten Pflegekräften war ein Urteil des Bundessozialgerichtes im Jahr 2019.

„ Pflegekräfte in Heimen (und Krankenhäuern] arbeiten eigenverantwortlich, aber nicht selbstständig“

In diesem Urteil wurde examinierten Pflegefachkräften abgesprochen, dass es sich bei der Verrichtung ihrer Arbeit in Einrichtungen der stationären Pflege um eine freie Berufsausübung handelt.  Die Richter sahen das Merkmal der freien Berufsausübung für Pflegekräfte im Stationsalltag als nicht gegeben an. Wer Weisungsgebunden agiert und eng in Dienstpläne und Arbeitsabläufe in Heimen und Krankenhäusern eingebettet ist, der ist eben nicht frei in seiner Entscheidung und somit in seiner Ausübung als Freiberufler bzw. Selbstständiger. So begründeten die Richter sinngemäß ihr Urteil.

Infolge des Urteils würden Freelancer in Pflegeeinrichtungen fortan steuerrechtlich wie abhängig Beschäftigte behandelt und es wären Sozialabgaben vom Arbeitgeber (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung) abzuführen.

Da die Einsparung der Sozialabgaben für freischaffende Pflegekräfte den wirtschaftlichen Anreiz für Einrichtungen bildete, um überhaupt Dienstplanlücken mit Honorarkräften zu füllen, fällt dieser Anreiz mit dem Urteil des Bundessozialgerichtes ersatzlos weg.

Das Ende einer Win-Win-Situation für Pflegekräfte und Einrichtungen.

Im Übrigen urteilte das Bundessozialgericht 2019 ebenfalls ähnlich in Bezug auf Ärzte in Kliniken. Auch diesen wurde eine abhängige Beschäftigung bei der Tätigkeit als Honorararzt von den Richtern attestiert.

Die Alternative zur Selbstständigkeit als Krankenpfleger

Gänzlich frei und unabhängig kann man als Gesundheits- und Krankenpfleger, Altenpfleger – oder bald Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau – seinen Job in Deutschland nicht mehr gestalten. Es gibt keine vernünftige Alternative zur abhängigen Beschäftigung, wenn man dort tätig sein will, wo der überwiegende Teil aller examinierten Pflegekräfte Ihre Arbeit verrichtet.

Doch es gibt eine Alternative, bei der zwar nicht mehr die absolute Freiheit der Berufsausübung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau möglich ist, jedoch dafür andere Annehmlichkeiten und Sicherheiten winken: die Zeitarbeit (auch als Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Leasing bekannt).

Fairerweise sei an dieser Stelle vorab darauf hingewiesen, dass wir bei Tausend Talente Arbeitsverhältnisse in Zeitarbeit anbieten. Wer unsere Motivation kennt, der weiß: das tun wir, weil wir es für die beste verbliebene Alternative zur direkten Anstellung in Einrichtungen der Pflege halten, was freiere Lebens- und Arbeitsgestaltung anbelangt. Unsere Kernkompetenz und Expertise beziehen sich dabei hauptsächlich auf den klinischen Bereich. Daher sind die Aussagen im folgenden Abschnitt auf examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger bezogen. Viele Punkte treffen aber auch auf Altenpflegekräfte zu.

Selbstständigkeit versus Zeitarbeit in der Pflege

Wer vor 2019 freiberuflich in der Pflege tätig war, wies meist bestimmte Charakterzüge auf und / oder befand sich in einem außergewöhnlichen Lebensabschnitt. Eine freiberufliche Krankenschwester oder ein selbstständiger Krankenpfleger wollten vor allem unabhängig sein, eine freiere Zeiteinteilung haben, um bestimmten Hobbies nachzugehen, zu Reisen oder eben den Alltag so gestalten, wie er oder sie es für richtig hielt und wie es gut tat.

Das enge Korsett des Klinikalltages mit Schichtdiensten, langfristigen Urlaubsplänen und sozialem Druck durch gefühlten „Einspringzwang“ und ggf. toxischer Stimmung auf der Station war eben genau das, was dieser – tendenziell eher ungebundene – Menschentypus so überhaupt nicht mochte. Die Mehrarbeit für Buchhaltung, Kundenakquise, Vertragsverhandlungen, Mahnungsmanagement, langen Fahrzeiten (mitunter vergebens) et cetera nahmen freiberufliche Pflegekräfte gerne in Kauf. Warum?

Es war offenbar nicht der Arbeitsaufwand, den selbstständige Krankenschwestern und Pfleger scheuten – im Gegenteil!

Es war vor allem die Möglichkeit, den Beruf Pflegefachkraft, der sie voll und ganz erfüllt hat, den sie als sinnstiftend erachtet haben, der gesellschaftlich wichtig ist und den sie aus mehr als nur dem Motiv des Brötchen Verdienens ergriffen haben, so auszuüben, wie es Ihnen gut tut!

Mehr verdienen, Auszeiten nehmen, wenn man sie braucht, gerne auch mit dem Rucksack auf Tour in Asien, in Australien oder Nordamerika, um auf einem zwei- oder dreimonatigen Tripp Neues zu entdecken, abzuschalten, aufzutanken; das ist in der Pflege in Direktanstellung schlicht nicht möglich gewesen, ist es bis heute nicht und wird es wohl auch nie sein. Weder aus strukturellen noch aus sozialen Motiven heraus.

Waren Pflegekräfte in Heimen und Krankenhäusern laut Urteil des Bundessozialgerichtes während ihrer Arbeit zwar nicht frei, so konnten sie bis dato jedoch komplett selbstbestimmt über Arbeitgeber, Dienstpläne und Stundenlohn mitbestimmen – wenn sie sich denn mit einer Pflegeeinrichtung einig wurden.

Schmerzlich wird hier nun vielleicht dem ein oder anderen bewusst, was das Urteil des Bundessozialgerichts für freiheitsliebende Krankenschwestern und Krankenpfleger bedeutet hat, die vorher selbstständig ihre Dienste schoben.

So kompromisslos frei über Arbeitszeiten, Einsatzorte und Gehalt wie als freiberufliche Pflegefachkraft lässt sich also nicht mehr der Beruf ausüben. Alleine schon deshalb, weil es keine Alternative zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis gibt. Es müssen mehr Kompromisse gemacht werden, es braucht mehr Puzzlearbeit, um unter diesen Bedingungen mittel und langfristig mehr Gehalt und trotzdem flexible Freizeitplanung und Lebensgestaltung unter einen Hut zu bekommen. Dafür winken aber auch Vorteile. Mehr Sicherheit als Arbeitnehmer, Zeitersparnis bei der Kundenakquise und bei der Buchhaltung und auch eben ein höheres Gehalt nebst vergüteten Urlaubstagen. (Kleiner Spoiler: und weil wir gemerkt haben, wie sehr lange Erholungsphasen bei unseren Mitarbeitern dazu beitragen, dass diese den Stress im Arbeitsalltag viel gelassener ertragen können: Jahresurlaub + Überstunden am Stück möglich!)

Bin ich der Typ Pflegekraft für Zeitarbeit in der Pflege?

…wenn du dich für die Freiberuflichkeit bzw. selbstständige Tätigkeit als Gesundheit und Krankenpfleger, Krankenschwester interessiert hast und die für unabdingbare Flexibilität mitbringst, könnte Arbeitnehmerüberlassung für dich die beste Option sein.

Du bringst viele der Voraussetzungen mit, die dir kurz- mittel- und sogar langfristig eine Vereinbarkeit von Pflegeberuf und Freizeitgestaltung in Zeitarbeit ermöglichen.  Vom Mindset bis hin zur Wertschätzung bestimmter Einsatzgebiete zu bestimmten Zeiten ist alles dabei.

Du weißt was du willst, hast realistische Vorstellungen und kannst klar heraus deine Wünsche kommunizieren und bist auch bereit – falls mal durch äußere Einflüsse nötig- dich auf einen sinnvollen Kompromiss einzulassen.

…wenn du von Zeitarbeit für Gesundheits- und Krankenpflegekräfte als Alternative mit höherem Stundenlohn 35 Stundenwoche und mehr Urlaubstagen gehört hast und erst einmal „nur“ wegen diesen Aspekten über einen Job bei einem Leasing-Unternehmen nachdenkst, ist dein Bild vielleicht noch nicht ganz so komplett, wie du denkst und du könntest entscheidende Aspekte übersehen.

Gehe einmal in dich und stelle dir folgende kritischen Fragen:

  • Woher bzw. von wem habe ich von der Zeitarbeit als tolle Alternative für Pflegekräfte erfahren und kann ich das vermittelte Bild und die Konditionen auf mich übertragen?
  • Was könnte die von mir zu erbringende Gegenleistung für die Vorteile sein, die ich als Leasing-Pflegekraft im Vergleich zur Direktanstellung habe?
  • Was wäre ein realistischer Stundenlohn für mich (im Verhältnis zu meiner Erfahrung, meiner Einsatzbandbreite und meiner örtlichen Flexibilität?)
  • Habe ich es mit einem seriösen Zeitarbeitsunternehmen zu tun, wenn ich als frisch examinierte Kraft, den Stundenlohn eines Fachkrankenpflegers mit 20 Jahren Berufserfahrung nebst Wunschdienstplan verlangen kann und trotzdem eingestellt werde?
  • Bin ich mir im Klaren darüber, dass keine Zeitarbeitsfirma in Deutschland mir verlässlich garantieren kann, dass ich auf Dauer nur Einsätze im engsten Wohnortradius bekommen kann? (Ohne Kunde kein Einsatz – die Krankenhauskonsolidierungen schreiten voran und immer weniger Kunden stehen potenziell in deinem Wohnortkreis zur Verfügung)

Ein Beispiel, von dem wir leider immer wieder hören ist:

Wenn du einen Einsatzradius von 30 KM, einen Wunschdienstplan mit nur Tag oder nur Nachtdiensten (das Versprechen manche Zeitarbeitsfirmen wider besseres Wissen – und an jeder Realitätsnähe in den Kliniken vorbei – leider nach wie vor) und eine viel zu hohe Gehaltsvorstellung hast, dann findest du vielleicht trotzdem eine Leiharbeitsfirma, die dir das erst einmal anbietet, damit du nirgendwo anders hingehst.

Allerdings ist dieses Arbeitsverhältnis nicht selten auf Sand gebaut. Es muss nur ein aktueller Auftrag oder Kunde wegfallen und es kann chaotisch für dich werden. Bestenfalls erhältst du einen Ersatzeinsatz etwas weiter weg. Doch wenn die Disposition oder das ganze Management an sich schlecht oder einfach kein freier Einsatz in deiner Region vorhanden ist – was dann? Alternative Einsätze in Altenheimen sind dann manchmal die einzigen Alternative innerhalb des dir versprochenen Einsatzradius. Andere Alternativen wären Einsatzorte weit außerhalb deines Einsatzradius, von dem du ja angenommen hast, dass er fix sei. Kurzum: Dein Vertrauen ist weg, der Leasinganbieter rödelt und wenn dein Stundenlohn unverhältnismäßig hoch war, hatte er auch keine Rücklagen bilden können, um solche Situationen zu überbrücken.  Du erhältst die Kündigung, wirst frustriert sagen, dass Zeitarbeit in der Pflege scheiße ist und in der Leasing-Firma sitzt wieder ein überforderter Disponent, der vom unfähigen und rücksichtslosen Management einen drauf bekommt…und dem nächsten ahnungslosen Bewerber auch wieder das Blaue vom Himmel verspricht.

Aus unserer Erfahrung heraus können wir daher nur empfehlen, möglichst realistisch in Verhandlungen einzusteigen. Viele Annehmlichkeiten, Optionen und Einsatzsstabilitäten entwickeln sich für dich als Leiharbeitskraft in der Pflege erst im Laufe der Zeit.

…wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte auf dich zutreffen:
Treffen einer oder mehrere der folgenden Punkte auf dich zu, ist der Pflegejob in Zeitarbeit für dich leider absolut nicht geeignet:

  • Du kannst dich nicht gut auf neue Menschen und Situationen einstellen und es bereitet dir tiefes Unbehagen.
  • Du bist nicht selbstbewusst und hältst dich für nicht kompetent..
  • Du wohnst in einem Gebiet mit nur sehr wenigen Krankenhäusern und oder bist in keiner Weise flexibel.
  • Du hast einen absolut überzogenen Forderungskatalog, der bestenfalls kurzfristig, nie aber auf lange Sicht von einem Unternehmen erfüllt werden kann.

Du bist – und das ist der absolut beste Grund – zufrieden mit deinem Leben und auf deiner Station. Du hast die tollsten Kollegen und arbeitest in einem Krankenhaus, wo moderne Mitarbeiterkonzepte, wie wir sie beratend manchen Häusern empfehlen dürfen, umgesetzt und auch gelebt werden.

Weitere Alternativen zur Freiberuflichkeit von Pflegekräften

Befristete Verträge

Es gibt mittlerweile Firmen und Plattformen, die befristete Verträge für Gesundheits- und Krankenpfleger anbieten. Aber auch für Altenpfleger, Hebammen oder Heil- und Erziehungspfleger für Interessenten koordinieren. Hierbei wird man als Pflegekraft direkt mit einem zeitlich befristeten Vertrag beim Krankenhaus angestellt.

Die Vorteile des auch als Flexworking oder Gigworking bezeichneten Konzeptes sind de facto für Pflegekräfte nicht vorhanden. Als eher schwaches Argument ließe sich noch das ‘Reinschnuppern’ in bestimmte Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser nennen, um ggf. zu entscheiden, wo man in Zukunft dauerhaft die Patienten versorgen möchte und wo ein gutes Miteinander herrscht.

Wirkliche Relevanz hat dieses Arbeitsmodell bei Einrichtungen, die nicht mit Zeitarbeitsfirmen zusammenarbeiten und dann eben auch nur, wenn das Ziel ist zu entscheiden, wo man in Zukunft direkt angestellt sein möchte.

Unternehmerische Teilhaber-Konstrukte

Es gibt Pflegekräfte, die sich über für Laien eher komplex anmutende juristische Konstrukte mit Teilhaberschaften an Unternehmen quasi indirekt selbst verleihen und dadurch höhere Gehälter und andere Vorteile erzielen können. Doch diese Alternative zur Selbstständigkeit für Pflegekräfte ist so speziell, selten und komplex, dass sie kaum Relevanz besitzt.

Fazit

„Die Freiberuflichkeit für Pflegekräfte ist tot, es lebe die Zeitarbeit“.

Wer nach höherem Gehalt, geringerer Arbeitszeit oder alternativen Work-Life-Modellen in der (Kranken-) Pflege sucht, dem bietet die Zeitarbeit durchaus eine Alternative. Zwar eine, die weniger individuelle Freiheit als in der Selbstständigkeit bietet, doch durch Sicherheit, Zeitersparnis und weitere Annehmlichkeiten die beste Alternative darstellt.

Wer flexibel, fähig und realistisch ist, hat gute Chancen, sein Leben als Pflegekraft in Zeitarbeit zu einem angenehmeren, glücklicheren Leben zu machen und weiterhin in seinem Traumberuf zu arbeiten.

Den großen Konkurrenzkampf unter den Zeitarbeitsfirmen sowie mitunter überzogene Erwartungen von Bewerberseite führen jedoch bisweilen zu kurzfristigen und für alle Seiten eher unerfreulichen Ausflügen in die Arbeitnehmerüberlassung. Gut beraten ist da der, der sich beraten lässt 🙂

Wir beraten dich gerne kostenlos, solltest du Fragen haben, Einschätzungen benötigen oder ein ehrliches Wort von einem Experten benötigen, der früher selbst als Honorar-Pfleger neben seinem Studium tätig war.

Oleksandr-Pavlov-Gesundheits-und-Krankenpfleger-Talent-Manager
Dein direkter Ansprechpartner

Oleksandr Pavlov

FAQ - Häufige Fragen zur Freiberuflichkeit von Pflegekräften

Nein, durch die Entscheidung des Bundessozialgerichtes gilt die Ausübung von Grund- und Behandlungspflege in Einrichtungen der stationären Pflege nicht als freie Berufsausübung, sondern als abhängige Beschäftigung mit einhergehender Sozialversicherungspflicht.

Nein, es gibt durchaus auch weiterhin Möglichkeiten, sich als Pflegekraft selbstständig zu machen und unternehmerisch tätig zu sein. Allerdings eben nicht in der klassischen Berufsausübung, in der die überwältigende Mehrheit der examinierten Pflegefachkräfte tätig ist: nämlich in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen. Ein Beispiel für eine selbstständige Tätigkeit für Gesundheits- und Krankenpfleger wäre die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes.

Einige Einrichtungen der Pflege haben auch nach Mitte 2019 noch Vertragsverhältnisse mit freischaffenden Pflegefachkräften aufrechterhalten. Die Gründe dafür reichen von extremer Personalnot über Unwissenheit bis hin zum kalkulierten: „Wir lassen es auf eine Prüfung ankommen“. Prüft die Deutsche Rentenversicherung die Häuser, kann – und wird sie voraussichtlich – rückwirkend für entsprechende Beschäftigungsverhältnisse die Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber zurückfordern – inklusive der Arbeitnehmeranteile.

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