➤ Errichtungsausschuss, bestehend aus 15 hauptamtlichen Mitarbeitern und 38 ehrenamtlich tätigen Pflegefachpersonen, tagte am Dienstag.
➤ Die neu gewählte Kammerversammlung wird auf Basis der Empfehlung den Mitgliedsbeitrag, der ab September 2022 zu entrichten sein wird, endgültig festlegen.
➤ Wahl der Kammerversammlung findet im März 2022 statt. Um zu Wählen, oder um sich selbst zur Wahl aufzustellen, muss man Mitglied in der Pflegekammer sein.
➤ Für in Teilzeit Pflegende soll der Beitrag entsprechend angepasst werden.
➤ Personen in Härtefallsituationen sollen vom Beitrag befreit werden.
➤ Regelungen, damit es nicht zu Doppelmitgliedschaften kommt, z.B. wenn Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern liegen, sollen getroffen werden.
➤ Mitglieder, die eine Berufsurkunde besitzen, aber nicht mehr als Pflegende tätig sind, wegen z.B. Verrentung, sollen Beitragsfreiheit bekommen.
Quelle: http://ow.ly/MeJH50Gg7vJ